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Altersvorsorge

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12. April

Altersvorsorge: Was Sie über die Riester-Rente unbedingt wissen müssen

Thema: Altersvorsorge Altersvorsorge

Die Riester-Rente gilt mittlerweile als solides Standbein der Altersvorsorge. Zu Recht. Das haben immerhin schon fast 10 Millionen Sparer begriffen, weitere 30 Millionen jedoch könnten die Riester-Rente noch abschließen und haben es bisher nicht getan.

Nicht wenige davon auch, weil Sie vieles rund um die Riester-Rente nicht verstehen. Deshalb erfahren Sie hier alles, was Sie über die Riester-Rente wissen müssen.

1. Wie funktioniert die Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist eine kapitalgedeckte Vorsorge. Sie zahlen Ihr Geld ein und aus dem angesparten Vermögen, den Zinsen und den Zulagen bekommen Sie später eine Rente. Die ist für Ihre finanzielle Sicherheit lebenslang garantiert - die Höhe hängt davon ab, wie lukrativ Sie Ihr Geld angelegt haben.

2. Renten-Vorsorge: Wer darf riestern?

Im Grundsatz gilt für diese private Altersvorsorge: Von der staatlichen Förderung der Riester-Rente sollen alle profitieren, die von der Rentenabsenkung betroffen sind. Arbeitnehmer zählen genauso dazu wie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Auch Auszubildende und Arbeitslose haben Anspruch auf die Zulagen und den Sonderausgabenabzug. Auch Selbstständige haben bei der Riester-Rente die Möglichkeit, sich einen geförderten Riester-Vertrag abschließen zu lassen. Dazu zählen zum Beispiel Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind oder auch Seelotsen oder Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind. Aber auch alle anderen Selbstständigen können die Riester-Rente nutzen, wenn sie verheiratet sind und der Ehegatte einen Riester-Anspruch und einen entsprechenden Vertrag besitzt. In diesem Fall sind die Selbstständigen mittelbar begünstigt und bekommen Zulagen - nur der Sonderausgabenabzug bleibt ihnen für eine sichere Rente à la Riester verwehrt.

3. Riester-Rente: Wie schließe ich einen Vertrag ab?

Sie wählen sich für Ihre Riester-Rente einen Anbieter (z. B. Ihre Bank, eine Versicherung oder ein anderes Geldinstitut) aus und schließen dort einen entsprechenden Vertrag ab. Das können Riester-Fonds für die Vorsorge sein, ein ganz normaler Banksparplan oder eine Rentenversicherung. In diesen Vertrag zahlen Sie dann Ihre monatlich, quartalsweise oder jährlich fälligen Beiträge ein. Zusätzlich beantragen Sie über Ihren Anbieter die fälligen Zulagen und setzen die Beiträge zusätzlich von der Steuer ab, um ggf. einen Bonus vom Finanzamt zu bekommen. Das war´s schon!  

4. Riester-Vergleich: Welche Förderung gibt es?

Gefördert werden die Verträge für die private Altersvorsorge doppelt. Zum einen durch die Zulagen. Ab 2008 erhalten Sie als Grundzulage 154 € im Jahr, für jedes Kind gibt es 185 €, für den ab 2008 geborenen Nachwuchs sogar 300 € jährlich. Diese Zulagen werden Ihnen direkt auf den Vertrag für die private Vorsorge gutgeschrieben. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, die Beiträge über die Zulagen hinaus bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (2008 liegt er bei 2.100 €) als Sonderausgaben abzusetzen: So besteht die Möglichkeit, zusätzlich zu der Zulagenförderung einen weiteren Steuerbonus für die finanzielle Vorsorge einzustreichen. Und diese Förderung erhalten Sie sogar über die Einkommenssteuererklärung bar auf die Hand!

5. Sichere Rente mit Riester: Was muss ich beachten?

Sie müssen in Ihren Vertrag bestimmte Mindestsummen einzahlen, um die Förderung zu erhalten. Dieser Mindesteigenbeitrag liegt ab 2008 bei 4 % Ihres Vorjahreseinkommens, maximal jedoch bei 2.100 €. Dabei werden die Zulagen von diesem Betrag abgerechnet. Ein Vater mit einem Einkommen von 52.500 € muss also nicht 2.100 € einzahlen, sondern nur 1.391 €, weil die Zulagen (1-mal 154 € und 3-mal 185 €) abgezogen werden.

6. Was ist eine schädliche Verwendung?

Der Gesetzgeber hat sehr genau festgelegt, was Sie mit Ihrer Riester-Rente machen dürfen: Sie können sich im Alter eine Rente auszahlen lassen, Sie können angespartes Kapital für ein Eigenheim entnehmen und es bis zur Rente wieder zurückzahlen, und Sie können 30 % des angesparten Geldes zum 60. Geburtstag ausgezahlt bekommen. Dem gegenüber stehen zahlreiche Restriktionen, die bei der Riester-Rente als schädliche Verwendung gelten und dazu führen, dass alle Rücklagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen: So dürfen Sie die Riester-Rente z. B. nicht vor dem 60. Geburtstag auflösen und sich das Geld auszahlen lassen, und Sie müssen während der Rentenphase in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleiben. Das können Sie auf Antrag übrigens auch bleiben, wenn Sie im Alter im Ausland leben und einen Großteil Ihrer Einkünfte in Deutschland erzielen.

Außerdem darf das angesparte Kapital mit den Zulagen beim Tod nur unter Ehegatten und nur in eine Riester-Rente vererbt werden. Es besteht die Möglichkeit, für andere Erben eine Lebensversicherung und eine Rentengarantiezeit (meist 5 Jahre) in den Riester-Vertrag "einzubauen", die Sie zu Lebzeiten allerdings Riester-Rendite kostet. Denn diesen Zusatzschutz zahlen Sie natürlich. Dieser Zusatzschutz ist jedoch nicht sinnvoll, denn das Riester-Modell ist nicht für die Erben gemacht, sondern für Ihre Vorsorge. Wenn Sie jemanden absichern möchten, können Sie das sinnvoller über eine Risiko-Lebensversicherung tun.

7. Wie viel Steuern muss ich später auf die Riester-Rente zahlen?

Das lässt sich heute nicht genau sagen. Die Riester-Rente wird im Rentenalter auf jeden Fall zu 100 % versteuert. Allerdings wird die Steuer gegenüber den heutigen Vorteilen eher gering sein - vor allem, wenn Sie nur eine geringe gesetzliche Rente beziehen. Wenn Sie im Jahr 2020 eine gesetzliche Rente von 1.000 € beziehen, sind davon im Monat € Euro steuerpflichtig. Wenn Sie zusätzlich 400 € Riester-Rente bekommen und noch 250 € aus einer privaten Rentenversicherung bekommen, sind darauf nach heutigem Steuerrecht und Abzug aller Vergünstigungen gerade einmal 1.000 € Steuern zu zahlen. Ehepaare könnten sogar 1.500 € gesetzliche Rente plus 800 € Riester und 500 € aus einer privaten Rentenversicherung erhalten und würden darauf lediglich 3.000 € Steuern im Jahr zahlen. Unterm Strich bleibt also die Erkenntnis: Die Steuern werden im Alter bei der Riester-Rente nicht Ihr Problem sein, denn in beiden Fällen liegt die Steuerquote unter 10 %!

8. Riester-Rente: Was muss ich noch wissen?

Grundsätzlich müssen Sie beim Sparen für die Rente mit dem Riester-Modell die Zulagen einmal bei der Zulagenstelle für Altersvermögen beantragen - entsprechende Formulare bekommen Sie von Ihrem Anbieter für die Riester-Rente. Dazu bekommen Sie nach Ablauf des jeweiligen Jahres von Ihrem Anbieter eine Bescheinigung nach § 10 a Absatz 5 EstG - die benötigen Sie, um die Beiträge ggf. zusätzlich als Sonderausgaben abzusetzen. Das sollten Sie bei Ihrer Riester-Rente immer machen, weil das Finanzamt prüft, ob und in welcher Höhe steuerliche Vorteile entstehen. Zusätzlich bekommen Sie für Ihre Riester-Rente eine Art Kontoauszug, aus der sich die Höhe der im abgelaufenen Jahr gezahlten Beiträge und die der gutgeschriebenen Zulagen ergibt - beides sollten Sie für eine sichere Rente genau kontrollieren.

Montag 12. of April 2010 Altersvorsorge: Was Sie über die Riester-Rente unbedingt wissen müssen

Die Riester-Rente gilt mittlerweile als solides Standbein der Altersvorsorge. Zu Recht. Das haben immerhin schon fast 10 Millionen Sparer begriffen, weitere 30 Millionen jedoch könnten die Riester-Rente noch abschließen und haben... Lesen Sie mehr ...

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