Altersvorsorge
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10. Mai
Betrieblichen Altersvorsorge = Sichere Rente
Die betriebliche Altersvorsorge wird in Anbetracht sinkender Rentenkassen zu einem immer wichtigeren Pfeiler für eine ausreichende finanzielle Vorsorge.
Denn eine betriebliche Altersvorsorge bietet die finanzielle Sicherheit einer zusätzlichen privaten Vorsorge. Welche Varianten es gibt, welche steuerlichen Anreize sie bietet und welche Möglichkeit für Sie richtig sein könnte, lesen Sie hier.
Betriebliche Altersvorsorge: Welche steuerlichen Anreize gibt es?
Ihre betriebliche Altersvorsorge kann auch auf verschiedenen Wegen gefördert werden. Zum einen genießt sie eine Steuerfreistellung: Für Ihre private Vorsorge gilt: Betriebsrenten als Direktzusage oder aus einer Unterstützungskasse bleiben grundsätzlich steuerfrei. Direktversicherungen (seit 2005), Pensionskasse und Pensionsfonds genießen ein Steuerprivileg: Die Beiträge der Renten-Vorsorge sind nämlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2007 sind das 2.544 Euro) steuerfrei und werden darüber hinaus bis zu weiteren 1.800 Euro steuerfrei gestellt. Außerdem profitiert die betriebliche Altersvorsorge von einer Sozialversicherungsfreiheit: Bei Betriebsrenten gilt das erneut unbegrenzt, für alle anderen Durchführungswege sind 2.544 Euro sozialversicherungsfrei.
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Betriebliche Altersvorsorge: Wie funktioniert sie?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge gewährt der Arbeitgeber oder eine entsprechende Versorgungseinrichtung wie z. B. eine Versicherung eine Zusatzrente als Altersvorsorge, die oft noch mit zusätzlichen Leistungen wie z. B. bei Berufsunfähigkeit kombiniert wird. Für diese Form der Vorsorge gibt es 5 Durchführungswege:
1. Die Betriebsrente (Direktzusage)
Mit einer Direktzusage als betriebliche Altersvorsorge verpflichtet sich Ihr Arbeitgeber, Ihnen im Versorgungsfall bestimmte Leistungen zu zahlen - in der Regel eine monatliche Betriebsrente bei Invalidität oder Erreichen der Altergrenze. Die Direktzusage ist durch eine spezielle Rückversicherung geschützt.
2. Die Unterstützungskasse
Unterstützungskassen sind selbstständige Versorgungseinrichtungen eines oder mehrerer Unternehmen. Die Beiträge für diese Form der betrieblichen Altersvorsorge werden vom Arbeitgeber geleistet, finanziert entweder von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung aus Ihren Bruttogehältern. Auch hier gibt es die bereits erwähnte Rückversicherung.
3. Die Pensionsfonds
Pensionsfonds bieten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersvorsorge - die eingezahlten Beiträge können auch in Aktien angelegt werden. Ansprüche haben Sie immer gegenüber dem Pensionsfonds, sodass Sie bei einem Arbeitgeberwechsel die betriebliche Altersvorsorge mitnehmen können.
4. Die Pensionskasse
Pensionskassen sind selbstständige Versorgungsträger, die wie Versicherungsunternehmen geführt werden. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und finanzieren sich durch Einzahlungen ihrer Träger und aus Vermögenserträgen. Auch bei diesem Modell gilt: Ansprüche bestehen immer gegenüber der Pensionskasse selbst, sodass sie "mitnehmbar" sind.
5. Die Direktversicherung
Das Modell ist simplify: Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber zu Ihren Gunsten eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung bei einer privaten Lebensversicherung ab - die Verwaltung übernimmt der Lebensversicherer. Die Direktversicherung als private Vorsorge ist vor allem für kleinere Unternehmen geeignet, weil sie keinen bürokratischen Aufwand nach sich zieht und auch schon für einen Angestellten geeignet ist.
Betriebliche Altersvorsorge: Woher kommt der Beitrag?
Vor allem in größeren Unternehmen zahlen die Arbeitgeber die Beiträge für die zusätzliche private Vorsorge. Die entsprechenden Zahlungen sind als Sozialleistungen Bestandteile der ausgehandelten oder vereinbarten Vergütung. Sie haben aber auch die Möglichkeit, Teile Ihres (noch unversteuerten) Gehalts für die betriebliche Vorsorge umzuwandeln, wenn z. B. keine arbeitgeberfinanzierte Vorsorge für Sie angeboten wird. Sie können in diesem Fall von Ihrem Chef verlangen, dass er aus Ihrem Gehalt bis zu 2.544 Euro (dieser Wert orientiert sich auch an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) für Ihre private Altersvorsorge einsetzt, bei Einzahlungen in die Pensionskasse, in einen Pensionsfonds und eine Direktversicherung (ab 2005) erhöht sich der einsetzbare Betrag noch einmal um 1.800 Euro. Daneben gilt erneut Sozialversicherungsfreiheit für 2.544 Euro Beitrag.
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Betriebliche Altersvorsorge Wie werden spätere Renten versteuert?
Die finanziellen Anreize für Ihre private Vorsorge von heute sind (natürlich) die Steuern von morgen. Im Folgenden sehen Sie, wie Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge später einmal besteuert werden.
Betriebsrenten: Sie werden später wie im Berufsleben der Arbeitslohn als "Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit" behandelt und müssen voll versteuert werden. Abziehbar sind lediglich ein Pauschalbetrag von 102 Euro, der Versorgungsfreibetrag sowie der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Beide betrugen 2005 zusammen maximal 3.900 Euro, werden jedoch bis 2040 sukzessive abgeschmolzen.
Pensionsfonds, -kasse oder Direktversicherung: Falls Ihre Beiträge für diese Renten-Vorsorge während der Ansparphase steuerfrei geblieben sind, müssen die Renten immer als "sonstige Einkünfte" versteuert werden. Außerdem kommen Sie auch in den Genuss der Steuerminderung durch den Versorgungsfreibetrag sowie den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.
Montag 10. of Mai 2010 Betrieblichen Altersvorsorge = Sichere Rente
Die betriebliche Altersvorsorge wird in Anbetracht sinkender Rentenkassen zu einem immer wichtigeren Pfeiler für eine ausreichende finanzielle Vorsorge. Lesen Sie mehr ...




