Altersvorsorge
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08. Dezember
Die Besteuerung der Rente - Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
Die Rentenreform von 2005 hat die Besteuerung der Rente heftig durcheinandergewirbelt. Viele alte und bekannte Regelungen zur Besteuerung der Rente sind verändert wurden, neue eingeführt worden. Fakt ist auf jeden Fall: In Zukunft werden mehr Rentner als bisher ihre Rente versteuern müssen.
Und für Sie dürfte interessant sein, worauf Sie sich bei der Besteuerung der Rente einstellen müssen bzw. welche Möglichkeit es gibt, wenn Sie Ihre Vorsorge oder Rentenversicherung von der Steuer absetzen wollen. Ihre wichtigsten Fragen dazu haben wir hier für Sie beantwortet. Denn Sie sollen ja Ihre sichere Rente und die finanzielle Sicherheit Ihrer Vorsorge auch genießen können.
Ich beziehe Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung - muss ich dafür Steuern zahlen? (Matthias Pitzke aus Leipzig)
Die klassischen Leibrenten aus unversteuertem Einkommen (also alle Renten, die nicht vererblich, nicht kapitalisierbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht beleihbar sind, dazu gehören auch Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung) werden ab dem Rentenjahrgang 2005 zunächst mit einem Besteuerungsanteil von 50 % versehen. Für jeden neuen Rentnerjahrgang wird der Besteuerungsanteil bis 2020 um jeweils 2 und von 2021 bis 2040 um jeweils 1 Prozentpunkt erhöht. Die Besteuerung der Rente nimmt damit erheblich zu, denn vorher lag der Ertragsanteil der Rente je nach Alter bei Rentenbeginn deutlich niedriger - die Steuern waren damit niedriger. Für Rentner, die 2007 in Rente gehen oder gegangen sind, beträgt der Besteuerungsanteil 54 %. Bisher war der für die Steuer relevante Ertragsanteil der Rente abhängig vom Renteneintrittsalter und betrug bei Rentenbeginn mit 65 Jahren lediglich 27 %. Bei einem Rentenbeginn im Jahre 2040 muss dann die Rente in voller Höhe versteuert werden.
Besonders wichtig dabei: Künftig wird - anders als bisher - nicht mehr der Ertragsanteil der Rente mit einem bestimmten Prozentsatz der Steuer unterworfen. In Zukunft wird einmalig ein Rentenfreibetrag in Euro berechnet, der dann für die gesamte Rentenzeit "lebenslang" gilt und der bei steigenden Renten nicht mehr mitwächst. Die Folge: Zum einen werden viele Rentner erstmals überhaupt Steuern zahlen müssen, weil der steuerpflichtige Teil der Rente ab 2005 insgesamt viel höher wird. Und es wird zum anderen viele Rentner geben, die heute keine Steuern zahlen, die aber nach Rentenerhöhungen auf einmal steuerpflichtig werden, weil der einmal festgesetzte Freibetrag nicht mehr ausreicht, den steuerpflichtigen Teil der Rente unter das steuerfreie Existenzminimum zu drücken.
Kann ich die Beiträge für meine fondsgebundene Rentenversicherung und für meine normale Rentenversicherung von der Steuer absetzen? (Meike Kellern aus Hamburg)
Bis 2004 konnten Sie die Beiträge zu Renten- und Lebensversicherungen (ohne die fondsgebundene Rentenversicherung) als Vorsorgekosten von der Steuer absetzen. Absetzbar waren 88 % aller Versicherungsbeiträge bis zu einer Summe von rund 5.000 Euro (bzw. bei Verheirateten bis zu einer Summe von rund 10.000 Euro), durch die Rentenreform sind jetzt nur noch maximal 2.400 Euro absetzbar. Diese Regelung hat besonders Selbstständigen hart getroffen, die Ihre Altersvorsorge komplett auf einer Lebens- oder privaten Rentenversicherung aufgebaut haben. Bis 2019 prüft das Finanzamt deshalb in allen Fällen, ob die alte Regelung günstiger ist, die bis 2004 galt.
Das heißt: Es besteht die Möglichkeit, die Vorsorge nach den Pauschbeträgen im besten Fall bis zu 10.000 Euro abzurechnen. Durch diese sogenannte Günstigerprüfung sollen soziale Härten vermieden werden. Allerdings gilt das nicht für Lebens- und Rentenversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden. Geschützt werden sollen nur die "Altfälle", also die noch in 2004 abgeschlossenen Verträge. Die Beiträge für eine fondsgebundene Rentenversicherung waren auch schon vor 2005 nicht von der Steuer absetzbar und sind es jetzt auch nicht.
Muss ich auf meine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) Steuern zahlen? (Patricia Vondevört aus München)
Ja, Sie müssen für Ihre Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) Steuern zahlen. Wie die sich bemessen, lesen Sie im Absatz "Was ist der Ertragsanteil einer Rente und was bedeutet er für die Steuer?"
Kann ich mit der Riester-Rente wirklich Steuern sparen? (Marion Kuscanek aus Köln)
Die Riester-Rente ist eine sichere Rente, denn die Kombination aus Sicherheit und staatlicher Förderung macht aus der Riester-Rente eine solide Säule der privaten Vorsorge. Im Jahr 2007 bekommen Sie 114 Euro Grundzulage, außerdem bekommt ein Elternteil 138 Euro pro Kind, für das Kindergeld gezahlt wird. Zusätzlich können Sie als unmittelbar Berechtigter Ihre Einzahlungen in den Riestervertrag bis zu einer Summe von 1.575 Euro als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen und vor allem bei höherem Einkommen einen Zusatzbonus einstecken! Die Riester-Rente hilft also wirklich Steuern sparen.
Ich bin an einer Renten gegen Einmalzahlung interessiert - welche Steuer-Vorteile bringt das? (Ariane Zalenke aus Schneverdingen)
Dieses Modell ist vor allem bei der Rürup-Rente aus Steuer-Sicht interessant. Denn wenn Sie heute in einen Rürup-Vertrag eine Einmalzahlung leisten, werden 64 % des Beitrages (maximal 12.800 Euro, für Verheiratete die doppelte Summe) steuerlich angerechnet. Sie können also die Rentenversicherung zu 64 % von der Steuer absetzen, wenn Sie 2008 in Rente gehen würden, müssten Sie aber nur einen Ertragsanteil von 56 % Ihrer Rente der Steuer unterwerfen. Ob das Modell "Rente - Einmalzahlung - Steuerersparnis" tatsächlich aufgeht, hängt aber nicht nur vom Steuervorteil ab, sondern auch von der möglichen Rendite der Anlage. Die Steuervorteile des Modells "Rente gegen Einmalzahlung" sollten also nicht überschätzt werden.
Was ist der Ertragsanteil einer Rente und was bedeutet er für die Steuer? (Klaus Peters aus Bamberg)
Viele Renten werden nicht voll besteuert, sondern nur mit einem Ertragsanteil, ähnlich der Steuer bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Wichtig ist dieser Ertragsanteil auch bei den Renten aus privaten Versicherungsverträgen, denn auch diese Rente müssen Sie versteuern. Allerdings wird bei einem Rentenbeginn mit 60 Jahren gerade einmal mit einem Anteil von 22 % besteuert, mit 65 sind es sogar nur 18 %. Anders berechnet sich der Ertragsanteil einer sogenannten abgekürzten Rente, für die auch eine Steuer fällig wird. Darunter fallen Berufsunfähigkeitsrenten (BU-Renten). Die Höhe des Ertragsanteils und damit die Steuer bemisst sich in diesem Fall nach der Dauer der Rentenzahlung. Läuft die BU-Rente noch 10 Jahre, beträgt der für die Steuer relevante Ertragsanteil 12 %, läuft die Rente noch 20 Jahre, sind es 21%.




