simplify Tipps

Textgröße anpassen:  A  A  A

Sie können sich nicht darauf verlassen, dass die monatlichen Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung für ein einfach abgesichertes Leben reichen werden. Für Ihre finanzielle Sicherheit abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen simplify Geldletter!

Sie können sich nicht darauf verlassen, dass die monatlichen Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung für ein einfach abgesichertes Leben reichen werden. Für Ihre finanzielle Sicherheit abonnieren Sie jetzt unseren kostenlosen simplify Geldletter!
Fordern Sie noch heute Ihr Gratis-Exemplar Die 16 Geheimnisse sicherer Rente und Ihren kostenlosen simplify Geldletter an.

Auf Sie kommen keine Kosten und keine Verpflichtungen zu. Sie können jederzeit kündigen.

Unser Versprechen: Wir werden Ihre Adresse weder weiter verkaufen noch an andere weitergeben — niemals!

Altersvorsorge

Sorgen um Altersvorsorge und finanzielle Sicherheit im Alter sorgen bei nahezu allen Arbeitnehmern für ein mulmiges Gefühl in der Magengegend. Geld sparen und eine gute Finanzorganisation sind das Gegenmittel dazu. Jede kostenlose Ausgabe des simplify Geldletters wird Ihnen für Ihre gesamte Ruhestandplanung wohl überlegte und praktische Ratschläge liefern.

Schicken Sie mir kostenlose simplify Altersvorsorge E-Mail-Tipps!

Klicken Sie unten stehenden Tipp an, um den ganzen Beitrag zu lesen, Kommentare zu sehen, Kommentare hinzuzufügen, den Tipp einem Freund weiter zu leiten, den Tipp zu drucken oder ein Lesezeichen zu setzen.



05. Januar

Private Altersvorsorge: Die Abgeltungssteuer ändert das Sparen für die Rente

Thema: Altersvorsorge

Ab 2009 wird sich beim Sparen für die Rente vieles ändern. Statt dem heutigen Wust an unterschiedlichen Regelungen wird es dann für die finanzielle Vorsorge "nur" noch eine einheitliche Steuer geben: Sie beträgt 25 % (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, wie bei allen anderen Angaben im Text auch).

Viele Sparer wollen nun natürlich wissen: Was heißt das für meine private Vorsorge? Ist das gut oder schlecht für die finanzielle Sicherheit? Was ändert sich für meine Geldanlagen? Sind Fonds als Vorsorge jetzt out? Lohnt sich die Altersvorsorge über eine Versicherung? Lesen Sie hier den großen Vorher-Nachher-Vergleich.

Finanzielle Sicherheit mit Zinseinkünften

Wenn Sie überwiegend mit festverzinslichen Papiere für die Rente sparen, könnte die Abgeltungssteuer für Ihre finanzielle Vorsorge ein echter Gewinn sein, wenn Sie einen hohen Steuersatz haben. Wenn Sie jetzt bei 80.000 Euro Jahreseinkommen 8.000 Euro Zinseinkünfte versteuern müssen, werden insgesamt 3.360 Euro Steuern darauf fällig. Ab 2009 sind es jedoch nur noch 2.000 Euro. Das macht immerhin ein Steuerminus von 40 %, das Ihre private Altersvorsorge ankurbelt.

Mehr Steuern als bisher werden Sie übrigens bei einer Vorsorge mit Zinseinkünften nie zahlen müssen. Denn wenn Ihr Steuersatz jetzt unter 25 % liegt, dann können Sie Versteuerung zum individuellen Steuersatz beantragen und zahlen entsprechend weniger als 25 %. Das dürfte vor allem für Rentner interessant sein, die ihre private Altersvorsorge und die sichere Rente bereits genießen und ihre Zinseinkünfte so gering wie möglich versteuern wollen.

Mein Tipp: Wenn Sie heute einen hohen Steuersatz zahlen müssen, sollten Sie Zinseinkünfte oberhalb des Sparerfreibetrages wenn möglich in die Zeit nach 2009 verlegen. Denn dann reduziert sich die Abgabenlast im besten Fall um rund 40 %!

Private Altersvorsorge mit Aktien

So sieht finanzielle Vorsorge mit Aktien aus: Dividenden und die Kursgewinne bei Aktien sind nach heutigem Recht zur Hälfte steuerfrei, die Kursgewinne können nach Ablauf der Spekulationsfrist von 1 Jahr sogar komplett steuerfrei vereinnahmt werden. In Zukunft werden alle Erträge und Spekulationsgewinne mit 25 % Abgeltungssteuer belegt. Das heißt für Ihre private Altersvorsorge: Wenn Sie heute Aktien für 3.000 Euro verkaufen, die Sie vor mehr als 12 Monaten für 2.000 Euro gekauft haben, kassieren Sie die 50 % Rendite und damit die 1.000 Euro Gewinn komplett steuerfrei. Verkaufen Sie innerhalb der Jahresfrist, müssen Sie 500 Euro versteuern - und zwar zum individuellen Steuersatz. Im Beispiel oben wären dann 210 Euro Steuern fällig. Im Vergleich: In Zukunft fließen von den 1.000 Euro immer 250 Euro in den Staatssäckel.  Anleger fahren also mit der Spekulationssteuer immer schlechter, vor allem, wenn die Aktien lange gehalten werden. Die sichere Rente aus Aktien ist damit immer noch lukrativ, aber nicht mehr wie bisher das Optimum!

Dividenden werden in Zukunft ebenfalls mit 25 % besteuert, jetzt wären es beim Höchststeuersatz "nur" 21 %. Allerdings werden ab 2009 die Steuerbelastungen für Unternehmen durch die Neuregelung sinken, sodass insgesamt mit höheren Dividenden zu rechnen ist.

Mein Tipp: Kaufen Sie Aktien bis zum 31.12. und halten Sie sie im Depot. Dann ist der Verkauf nach mehr als 1 Jahr immer steuerfrei. Ein besonderer Bonus für Ihre finanzielle Vorsorge: Die Dividenden werden zwar mit 25 % besteuert, im Laufe der Jahre aber aller Voraussicht nach üppiger als heute ausfallen.

Ganz wichtig: In Zukunft sind Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen nicht mehr steuerlich absetzbar. Dafür gibt es den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 bzw. 1.602 Euro (Alleinstehende/ Verheiratete). Allerdings gibt es davon 2 wichtige Ausnahmen: Die Kauf- und Verkaufkosten bei der Anschaffung und Veräußerung von Wertpapieren werden beim Kauf- bzw. Verkaufpreis mit eingerechnet. Und eine Ausnahme vom Abzugsverbot für Werbungskosten gilt bei Investmentfonds: Die Fonds dürfen 90 % ihrer Werbungskosten absetzen (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 InvStG). Ein echter Wettbewerbsvorteil für Fonds gegenüber anderen Anlagemöglichkeiten, wobei letztlich auch hier gilt: Entscheidend für Ihre private Altersvorsorge ist die Rendite, nicht die steuerliche Betrachtung!  

Fonds für die Vorsorge

Heute gilt für Fonds, die für die Vorsorge länger als 1 Jahr gehalten werden, Steuerfreiheit für die Kursgewinne der Anteile. Allerdings erzielen die meisten Fonds für die Vorsorge auch Zinsen (z. B. Geldmarktfonds) oder vereinnahmen Dividenden (Aktien- oder Mischfonds) und die sind auch nach Ablauf des Jahres zum persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Deshalb gilt: Wenn Sie für die private Altersvorsorge auf Wertsteigerungen setzen, wird die Abgeltungssteuer für Sie teuer. Von jedem Prozentpunkt Rendite müssen Sie dann 0,25 Prozentpunkte abgeben. Einzige Ausnahme: Sie kaufen die Fondsanteile vor 2009, dann ist ein späterer Verkauf steuerfrei. Anders sieht es bei Vorsorge-Fonds aus, deren Gewinnmöglichkeiten hauptsächlich durch Zinseinnahmen begründet sind die z. B. Geldmarkt- oder Rentenfonds. Während die Erträge (nicht die Kursgewinne!) heute mit bis zu 42 % Steuern belegt sind, werden in Zukunft nur noch 25 % fällig.

Mein Tipp: Es gibt 2 Ansätze für Sie als Vorsorgesparer, die Abgeltungssteuer im Bereich der Fonds zu unterlaufen. Entweder kaufen Sie bis Ende des Jahres Fondsanteile, die dann steuerfrei sind oder Sie setzen vor allem als Gutverdiener in Zukunft vor allem auf Fonds, deren Chancen in Zins- und Dividendeneinkünften liegt. Allerdings gilt die goldene Regel: Bei der Geldanlage zählt vor allem die Rendite, erst dann die steuerliche Optimierung. Denn ein Aktienfonds mit 8 % Rendite vor Steuern bleibt für Ihre private Altersvorsorge interessanter als ein Geldmarktfonds mit 4 % Rendite - daran ändert die neue Steuerlage auch nichts.

Sichere Rente mit Zertifikaten

Wenn Ihre finanzielle Vorsorge auf Zertifikate ausgerichtet ist, gilt Folgendes: Auf Kursgewinne bei Zertifikaten sind heute in der Regel mit dem persönlichen Steuersatz belegt, wenn Sie etwa ein Zertifikat haben, dass die Entwicklung eines Indexes wie dem DAX 1:1 nachbildet. Entsprechend gilt, dass die Gewinne nach 1 Jahr steuerfrei sind, wenn Sie mit Zertifikaten für die Rente sparen. Etwas anderes gilt heute schon für bestimmte Zertifikate, die z. B. eine Garantie auf das eingezahlte Geld geben. Die Erträge sind auch heute schon als Zinseinkünfte mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. In Zukunft gibt es auch hier nur noch eine Regelung: Alle Erträge, gleich aus welchem Zertifikat, werden mit 25 % Abgeltungssteuer belegt.

Mein Tipp: Vor 2009 noch Zertifikate zu kaufen, macht keinen Sinn, denn heute erworbene Zertifikate ohne Kapitalgarantie genießen in aller Regel keinen Bestandsschutz. Sie können also nach 2009 nicht steuerfrei verkauft werden, wenn die Spekulationsfrist abgelaufen ist. Mit dieser Regelung sollten Steuersparmodelle auf Zertifikate-Basis unterbunden werden.  

Riester-Renten und Co.: Geförderte Altersvorsorge

Das Riester-Modell wie auch die Rürup-Rente oder die betriebliche Altersvorsorge werden durch die Abgeltungssteuer nicht in ihrer steuerlichen Bewertung verändert. Alle Erträge aus der Ansparzeit sind steuerfrei und außerdem mit den jeweiligen steuerlichen Förderungen (Zulagen, Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit) begünstigt. Dafür ist die Rente später zu 100 % steuerpflichtig!

Private Altersvorsorge mit Immobilien

Bei Immobilien ändert sich durch die Abgeltungssteuer nichts. Vermietete Immobilien können nach 10 Jahren "steuerfrei" verkauft werden, privat genutzte Immobilien bleiben in aller Regel bei einem Verkauf ohnehin steuerfrei, wenn sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Kalenderjahren zuvor ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wurden.

Versicherung als Altersvorsorge

Um Rentenversicherungen in den Vergleich mit einzubeziehen, müssen für die Abgeltungssteuer verschiedene Varianten untersucht werden. Bei der Altersvorsorge mit Versicherung gibt es folgende Varianten:

Variante 1: Rentenversicherung ab 2005

Lief die Rentenversicherung bei der Kündigung noch nicht 12 Jahre lang, oder sind Sie bei Auszahlung des Geldes noch keine 60 Jahre alt, müssen Sie bei der Altersvorsorge über die Versicherung auf die Differenz zwischen Auszahlungssumme und eingezahlten Beiträgen (Unterschiedsbetrag) 25 % Abgeltungssteuer zahlen. Die finanzielle Vorsorge wandert also zum Teil an das Finanzamt. Ist der Betrag negativ, können Sie diesen Verlust aus der Rentenversicherung bei der Abgeltungssteuer gegen andere Gewinne gegenrechnen. Lief die Rentenversicherung 12 Jahre und sind Sie bei Auszahlung älter als 60 gewesen, müssen sie ebenfalls den Unterschiedsbetrag Ihrer privaten Altersvorsorge versteuern. Das allerdings nur zu 50 %, dafür gilt bei der Rentenversicherung dann aber auch nicht die Abgeltungssteuer, sondern der individuelle Steuersatz, der bis zu 42 % betragen kann.

Variante 2: Rentenversicherung mit lebenslanger Rente

Bei dieser Form der Altersvorsorge über eine Versicherung müssen Sie immer nur den Ertragsanteil der Rente besteuern, der sich je nach Alter bei Rentenbeginn in der Regel zwischen 18 und 23 % bewegt - je jünger Sie sind, wenn Sie die Rentenversicherung in Anspruch nehmen, umso höher ist der Steueranteil. Diese finanzielle Vorsorge interessiert also auch das Finanzamt - unabhängig von der Abgeltungssteuer.

Variante 3: Rentenversicherung mit Vertragsschluss vor 2005

So lohnt sich das Sparen für die Rente. Wenn die Rentenversicherung mindestens 12 Jahre lief, die Beiträge 5 Jahre gezahlt wurden und der Todesfallschutz mindestens 60 % der Beitragssumme betragen hat, bekommen Sie den Ertrag aus der Rentenversicherung steuerfrei - sowohl bei der Lebensversicherung wie auch bei einer Rentenversicherung mit Kapitalauszahlung. Das ist 100 % finanzielle Sicherheit! Liegt eine der Voraussetzungen nicht vor, muss der Gewinn versteuert werden und es ist vorbei mit der sicheren Rente. Basis dafür sind die Zinsen in den Sparanteilen, die mit 25 % Abgeltungssteuer besteuert werden. Absurd dabei: Das gilt unabhängig davon, ob Sie bei der Altersvorsorge über die Versicherung insgesamt überhaupt ein Plus mit Ihrer Rentenversicherung erzielt haben. Sie müssen die Zinsen also auch versteuern, wenn Sie weniger wiederbekommen, als Sie eingezahlt haben.