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15. Dezember
Rente und Steuern: So rechnet das Finanzamt
Viele simplify-User haben sich nach dem Beitrag über Rente und Steuern in der vergangenen Wochen gemeldet und Fragen gestellt. Dabei ging es um den Ertragsanteil der Rente und seine Bedeutung für die Steuer, die fällige Steuer auf die gesetzliche Rente oder um das Thema "Rürup-Rente und Steuern".
Fragen über Fragen zum Thema Steuern und Rente. Deshalb haben wir hier für Sie noch einmal die wichtigsten Regelungen rund um das Thema "Rente und Steuern" zusammengefasst. Die Zahlenbeispiele dürften Ihnen helfen, die fälligen Steuern auf die Rente auch für Ihren individuellen Fall zu ermitteln.
Die Versteuerung der Rente: Nicht immer ein Muss!
Seit 2005 haben viele Rentner Angst vor Steuern, die vor allem auf die gesetzliche Rente fällig werden. Zwar sind Einkünfte immer bis zu 7.664 Euro steuerfrei (für Verheiratete verdoppelt sich der Satz auf 15.328 Euro), dazu kommen der neue Vorsorgehöchstbetrag von 1.500 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 bzw. 72 Euro, sodass insgesamt bis zu 9.200 Euro Einkünfte für Alleinstehende und 18.400 Euro für Verheiratete steuerfrei bleiben. Zusätzlich kommen unter bestimmten Voraussetzungen noch Freibeträge sowie ggf. Werbungskosten zur Anrechnung, die die Versteuerung der Rente eventuell ausschließen.
Entscheidend ist für Rentner jedoch, wann überhaupt Steuern auf die Rente anfallen können. Wichtig dafür ist es festzustellen, was überhaupt zum steuerpflichtigen Alterseinkommen zählt. Denn nicht jede Rente muss heute schon zu 100 % der Steuer unterworfen werden. Beispiel gesetzliche Rente: Ein Rentner des Jahrgangs 2007 muss im 1. Rentenjahr lediglich 54 % der Rente versteuern. Von 1.000 Euro Rente wären also nur 540 Euro steuerpflichtig, ist das die einzige Einkunftsquelle, wären keine Steuern fällig, denn schon der Grundfreibetrag von 7.664 Euro wäre nicht erreicht. Damit wäre das Thema Steuern und Rente schon kein Thema mehr. Durch diese Berechnung können Rentnerpaare z. B. des Jahrgangs 2007 monatlich maximal fast 2.400 Euro Rente steuerfrei beziehen.
Rente und Steuern bei der privaten Rentenversicherung
Noch großzügiger ist die Steuer-Regelung bei einer Rente aus einer privaten Rentenversicherung. Wer mit 65 als Alleinstehender in Rente geht und seine Vorsorge nur privat bestreiten würde, könnte monatlich aus Versicherungen, die er für die private Vorsorge abgeschlossen hat, mehr als 4.000 Euro Rente beziehen und würde als Alleinstehender keinen Cent Steuern zahlen - Verheiratete wären sogar mit mehr als 8.000 Euro Rente steuerfrei dabei. Die Rechnungen zeigen: Auch wenn gutsituierte Rentner sicherlich wieder mit dem Finanzamt rechnen müssen, dürfte der "Otto Normalrentner" vor allem für seine private Rente kaum Steuern zahlen müssen.
Riester- und Rürup Rente: Steuern fällig?
Anders sieht es aus, wenn Rentner heute bereits eine staatlich geförderte Rente erhalten - hier greift die Steuer schon mehr zu. So sind die Erträge aus einer Riester-Rente zu 100 % steuerpflichtig, Betriebsrentner und Pensionäre kannten die höhere Steuer auf Ihre Rente ohnehin schon immer, denn ihre Rente wurde schon immer zu 100 % der Steuer unterworfen. Wenn Sie eine Rürup-Rente bekommen, ist die Steuer ein nicht ganz so heißes Thema. Die Rente müssen Rentner des Jahrgangs 2007 wie die gesetzliche Rente mit 54 % versteuern.
Steuern auf die Rente aus Zinsen und Dividenden
Wer im Alter auf Einkünfte aus Zinsen oder Dividenden setzt, muss sich um die Versteuerung dieser Rente natürlich auch kümmern. Mit Wirkung zum 1.1.2007 wurde auch noch der Sparerfreibetrag drastisch herabgesetzt, sodass für die Zins-Rente grundsätzliche höhere Steuer fällig wurde. Bei Alleinstehenden wurde er auf 801 Euro und bei Verheirateten auf 1.602 Euro inklusive Werbungskosten-Pauschbetrag gekürzt. Dazu kommt ein zusätzlicher Altersentlastungsbetrag, der die Steuer auf die Rente reduzieren kann. Für Rentner des Jahrgangs 2007 beträgt er 36,8% der Einkünfte, nach oben jedoch begrenzt auf 1.748 Euro. Damit werden bei einem Paar von 4.000 Euro Zinseinkünften lediglich rund 1.500 Euro Steuern auf diese Rente fällig. Aber Vorsicht: Der Entlastungsbetrag gilt für alle Einkünfte im Alter außer Leibrenten und Versorgungsbezügen - und nicht nur für Zinseinkünfte.




