Bringen Sie Ihr Autofahrerwissen auf den neuesten Stand
Auch Verkehrsregeln werden den veränderten Bedingungen angepasst. Bei Umfragen zeigt sich, dass viele Autofahrer und -fahrerinnen gravierende Unsicherheiten zeigen - und dadurch sich und andere in Gefahr bringen. Machen Sie's besser!
An der Bushaltestelle
Fährt ein Linien- oder Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an eine Haltestelle heran, dürfen Sie ihn in keinem Fall überholen.
Steht der Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage an der Haltestelle, dürfen Sie nur in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren (allerhöchstens 7 km/h!). Was die wenigsten wissen: Das gilt auch für die gegenüber liegende Fahrbahn, wenn sie nicht durch einen Mittelstreifen oder eine Verkehrsinsel abgetrennt ist. simplify-Faustregel: Totale Vorsicht, wenn beim Bus beide Blinker blinken.
Wenn ein Linien- oder Schulbus an einer Haltestelle den normalen Blinker zum Herausfahren gesetzt hat, dürfen Sie auf keinen Fall mehr zum Überholen ansetzen.
Inline-Skater
Ein verbreiteter Irrtum: Mensch auf Rollen = Auto. Das Gegenteil ist richtig: Ein Rollschuhfahrer gilt nicht einmal als Radfahrer, sondern als Fußgänger. Er darf also nur auf Gehwegen, in verkehrsberuhigten Bereichen („Spielstraßen") und in Fußgängerzonen fahren. Der Skater muss dabei erhöhte Rücksicht auf „normale" Fußgänger nehmen. Bei einem Zusammenprall wird so gut wie immer der Inline-Skater schuldig gesprochen.
Abknickende Vorfahrt
Fast 40% der Autofahrer sind der festen Überzeugung, dass sie den Blinker nicht betätigen müssen, wenn sie auf der Vorfahrtsstraße bleiben. Kommt es zu einem Unfall, kann dieser falsche Glaube teuer werden. Seit den 60er Jahren gilt: Knickt die Vorfahrtsstraße ab (erkennbar durch die quadratische Zusatztafel unter dem Vorfahrtsschild), müssen Sie blinken. Fahren Sie geradeaus und verlassen dabei die abknickende Vorfahrtsstraße, dürfen Sie nicht blinken.