Situation: Sie möchten einen Freund, der Steuerberater (Anwalt, Innenarchitekt etc.) ist, in seiner beruflichen Kapazität in Anspruch nehmen und fragen sich, ob das unter „Freundschaftsdienst“ rangiert.
simplify-Tipp: Gehen Sie davon aus, dass Sie Ihren Freund selbstverständlich bezahlen. Passende Rahmenbedingungen schaffen Sie, indem Sie das Thema nicht bei einem privaten Treffen mit Ihrem Freund hervorholen, sondern ihn im Büro anrufen. Sprechen Sie die finanzielle Seite gleichzeitig mit Ihrem Anliegen an: „Ich möchte mit dir als Steuerberater ein paar Fragen bezüglich meines Testaments besprechen. Können wir einen Termin vereinbaren, und sagst du mir bitte gleich deine Stundensätze?“ Ist es Ihrem Freund später unangenehm, Ihnen das Honorar in Rechnung zu stellen, so wissen Sie zumindest, wie Sie sich angemessen revanchieren können – etwa indem Sie ihm mit einer vergleichbaren Dienstleistung kostenlos helfen.
Trinkgeld