Vorsorgen mitten im Leben
Investieren Sie in Wertpapiere? Halten Sie einen Bausparvertrag oder die eine oder andere Versicherung? Besitzen Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung? Dies alles sind Möglichkeiten, sich selbst und alle, die Ihnen nahe stehen, für die Zukunft abzusichern. Viele Menschen nutzen diese Wege. Dennoch zögern sie, wenn es darum geht, ein Testament zu erstellen. Dabei zielt es in genau die selbe Richtung.
Wer ein Testament verfasst, möchte mit wachem Verstand und in gesundem Zustand darüber entscheiden, was irgendwann einmal mit seinem Nachlass geschehen soll – und sei es in 50 Jahren. Denn wer das nicht selbst regelt, überlässt es dem Staat. Und der nimmt keine Rücksicht auf den Familienfrieden oder darauf, welche Dinge und Projekte dem Verstorbenen besonders am Herzen lagen.
Die Naturschützerin beispielsweise, die aus ihrem Nachlass eine Umweltorganisation bedenken möchte, muss dies rechtzeitig verfügen. Nach Schätzungen werden bis 2010 immerhin Immobilien, Geldvermögen und Gegenstände im Gegenwert von 2 Billionen € als Erbschaft die Besitzer wechseln.
Gesetzliche Erbfolge
Liegt kein Testament vor, erben allein Ehepartner und Kinder. Ohne Kinder erben Partner oder Partnerin 75 %; 25 % gehen an Eltern und Geschwister. Gibt es Nachwuchs, erbt der Partner eine Hälfte. Die übrigen 50 % werden zu gleichen Teilen zwischen den Kindern aufgeteilt. Der so genannte Pflichtteil, den auch ein Testament nicht umgehen kann, beträgt die Hälfte dessen, was der Erbe ohne Testament als gesetzliches Erbteil bekäme.
Unverheiratete Paare haben dagegen keinen Anspruch auf gegenseitiges Erbe. Selbst wenn Sie zusammen ein Haus gebaut haben, gehört dies nach dem Todesfall eines Partners zur Hälfte den gesetzlichen Erben des Verstorbenen. Bei Alleinstehenden ohne Verwandte erbt alles der Staat.
Einfluss behalten
Die Aufteilung nach der gesetzlichen Erbfolge geschieht „blind“ und berücksichtigt von Immobilien und Grundstücken ebenso wie von Sachwerten wie Kunst, Schmuck oder Sammlungen nur den Geldwert. Wenn Sie einzelne Personen mit bestimmten Wertstücken bedenken möchten oder etwa befürchten, dass Ihr Haus zwangsversteigert werden könnte, weil die Erben sich nicht friedlich darüber einigen können, sollten Sie ein Testament aufsetzen.